Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Grabmalentwurf einschließlich Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Angabe des Werkstoffes, der Bearbeitungsweise, der Schrift- und Schmuckverteilung (Maßstab 1:10)
- Kopie Auftragsbestätigung der beauftragten Fachfirma mit Angabe der Gesamtgrabmalkosten (netto)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der kommunalen Friedhofsgebührensatzung.
Gebührenhöhe | |
Abtswind | 25,00 € Gebührenhöhe (pauschal) |
Castell | 4 Prozent der Gesamtgrabmalkosten (netto), min. 10,00 € |
Rüdenhausen | 4 Prozent der Gesamtgrabmalkosten (netto), min. 25,00 € |
Wiesentheid |
4 Prozent der Gesamtgrabmalkosten (netto), min. 10,00 € Urnenwand: 15,00 € (pauschal) |
Weitere Hinweise:
- Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
- Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich