Anmeldung gemeinnützige Sammlung
Durchführung von Sammlungen
In den Paragraphen 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von
Abfällen geregelt (z.B. Altkleider, Elektroschrott.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich