Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung
Über dieses Formular beantragen Sie einen Anschluss an die gemeindlich Wasserversorgung.
[Individuelle Hinweise auf geltende Wassersatzung]
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Unterlagen für die Bearbeitung nötig sind:
1 Lageplan M 1: 1000 mit dem gewünschten Verlauf der Wasserleitung im Grundstück
Spartenpläne mit dem Verlauf anderer Sparten im Grundstück wie Kanal, Gas, Strom, usw.
1 Kellergrundrissplan mit der gewünschten Lage der Wasserzähler-Garnitur
Wasserbedarfsermittlung nur bei einem Wasserbedarf von mehr als ein Einfamilienhaus benötigt ( 2,5 m³/h )
Löschwasserbedarf nur für Gewerbebetrieben oder bei Sonderauflagen des Landratsamtes notwendig
Pflichten des Antragstellers
- der Gemeinde die entsprechenden Mehrkosten gegenüber dem sonst üblichen Wasserzähler zu ersetzen, wenn über die Hausanschlussleitung
Feuerlöscheinrichtungen ( z.B. Wandhydranten u. dergl. ) angeschlossen werden und aufgrund der erforderlichen höheren Wasserdurchflussmengen am
Wasserzähler der Einbau eines größeren Zählers notwendig wird. - den Herstellungsbeitrag nach der Beitrags - und Gebührensatzung der Gemeinde zu entrichten.
- die Anschlussleitung einschließlich der Wasserzähleranlage gegen Frosteinwirkung zu schützen und bei evtl.. Schäden die anfallenden Reparaturkosten
gem. den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung zu tragen.
Hinweise
Die bauliche Ausführung der Hausanschlussleitung wird von einer von der Gemeinde [Gemeindename] beauftragten Firma vorgenommen. Der Ausführungszeitpunkt ist mit dem zuständigen Wasserwerk [Name] rechtzeitig zu vereinbaren.
[Kontaktdaten Wasserwerk]
Die Inbetriebsetzung der Verbraucheranlage (Wasserzählereinbau) erfolgt nach separater Antragstellung.
Um Frostschäden in der Hausanschlussleitung zu vermeiden ist ein Verlegeabstand von Kellerlichtschächten von min 1m vorgeschrieben, sowie eine Verlegetiefe von 1,5 m einzuhalten. Dies ist bei der Spartenplanung zu berücksichtigen.
Nur unter der Voraussetzung, dass die Hausanschlussleitung in der gesamten Länge höher als der Schmutzwasserkanal verlegt werden kann und eine Deckung von 1,5 m gewährleistet wird, kann der Abstand zwischen den Sparten von 1m auf 0,3 m verkürzt werden. Ansonsten beträgt der Mindestabstand zwischen den Sparten Kanal - und Wasserleitung min. 1 m ( gemäß DIN 1988 ).
Die bauliche Ausführung der Verbraucheranlage (Hausinstallation) darf nur von einem Installationsunternehmen vorgenommen werden, welches in einem Installationsverzeichnis eingetragen ist.
Es wird empfohlen, für die Verbraucheranlagen (Hausinstallation) keine feuerverzinkten Eisenwerkstoffe zu verwenden.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich