Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)

Über dieses Formular beantragen Sie die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins für öffentlich geförderte Wohnungen in Bayern und / oder die Vormerkung als Wohnungsbewerber/in für die Belegung einer Sozialwohnung.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Information folgt

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Information folgt

Weitere Hinweise:

  • Hinweis zu den Haushaltsangehörigen: Zum Haushalt rechnen neben dem Antragsteller, dem Ehegatten, dem Lebenspartner und dem Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft nachstehende Personen, wenn sie miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen:
    Verwandte in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Enkel) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister), Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Schwiegereltern, Stiefkinder) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten), Pflegekinder und Pflegeeltern. Zum Haushalt rechnen diese Personen auch, wenn zu erwarten ist, dass sie alsbald und auf Dauer in den Haushalt aufgenommen werden, sowie Kinder, deren Geburt auf Grund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist. Zum Haushalt rechnen nicht Personen, bei denen zu erwarten ist, dass diese sich alsbald und auf Dauer vom Haushalt lösen werden. Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich