Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein (ab 10 Jahre): Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Jugendfischereischein (10.-18. Lebensjahr): € 5,00
- Jahresfischereischein Gäste (3 Monate gültig): € 15,00
- Fischereischein Jugend/Erw. (auf 5 Jahre): € 35,00
- Fischereischein (auf Lebenszeit): € 35,00
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
- Jugendfischereischein (10.-18. Lebensjahr): € 10,00
- Jahresfischereischein Gäste (3 Monate gültig): € 15,00
- Fischereischein Jugendliche (auf 5 Jahre): € 20,00
- Fischereischein Erwachsene (auf 5 Jahre): € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Auflistung hier)
- Alter bei Beantragung (14-22 Jahre): € 300
- Alter bei Beantragung (23-27 Jahre): € 288
- Alter bei Beantragung (28-32 Jahre): € 256
- Alter bei Beantragung (33-37 Jahre): € 224
- Alter bei Beantragung (38-42 Jahre): € 192
- Alter bei Beantragung (43-47 Jahre): € 160
- Alter bei Beantragung (48-52 Jahre): € 128
- Alter bei Beantragung (53-57 Jahre): € 96
- Alter bei Beantragung (58-62 Jahre): € 64
- Alter bei Beantragung (63-67 Jahre): € 32
- Alter bei Beantragung (ab 68 Jahre): € 0
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich