Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Die Plakatierung ist zulässig innerhalb einer Zeit von einem Monat vor Beginn der Veranstaltung.
Die Erlaubnis zur Durchführung bezieht sich ausschließlich auf das Gemeindegebiet Wasserburg.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • € 5,00 pro Plakat und Banner

weitere Hinweise:

  • Die Anlage ist Wind fest anzubringen und muss regenbeständig sein.
  • Die Größe der Banner am Lindenplatz darf höchstens eine Breite von 1,90 m und eine Höhe von 0,90 m betragen und an der Brücke über der Bahnlinie LI-FN-UL 
    höchstens eine Breite von 6 m und eine Höhe von 0,90m.
  • Die Anzahl am Lindenplatz und der Brücke (über der Bahnstrecke LI-FN-UL einseitig) ist insgesamt auf 5 Stück beschränkt.
  • Die Anzahl im gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher Grund) wird auf 20 Stück beschränkt.
  • Unzulässig ist die Befestigung an Lichtmasten, Verkehrsschildermasten, Pollern, Bäumen, 5 Meter vor und im unmittelbaren Kreuzungsbereich, 5 Meter vor
    Fußgängerübergängen und Fußgängerunterführungen.
  •  Der Verkehr darf durch die Plakatierung nicht behindert werden, insbesondere sind in Einmündungsbereichen die Sichtwinkel freizuhalten.
  • Plakate ohne Genehmigung werden von der Gemeinde Wasserburg (B) kostenpflichtig entfernt und entsorgt. Dies geschieht ohne vorherige Ankündigung.
  • Für eventuell auftretende Schäden im Zusammenhang mit der Plakatierung haftet der Antragsteller.
  • Die Entfernung hat unverzüglich, spätestens am dritten Werktag nach Veranstaltungsende, zu erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, ist die Gemeinde
    Wasserburg (B) berechtigt, die Plakate kostenpflichtig zu entfernen. Dies geschiehtohne vorherige Ankündigung.