Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Mindestens € 25,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.