Hundesteuer; Anmeldung eines Hundes
Mit diesem Online-Dienst können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Sie Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend machen wollen.
Anmeldepflicht:
Anmeldepflichtig sind Hunde ab einem Lebensalter von vier Monaten.
Steuersatz:
- Die Steuer beträgt ab 2024 für jeden für den ersten Hund 90,00 EUR und für jeden weiteren Hund 120,00 EUR im Jahr.
- Für Kampfhunde im Sinne des § 6 der städtischen Hundesteuersatzung beträgt die Steuer 500,00 EUR. Kampfhunde der Kategorie I sind nicht zulassen.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten. Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Weiterführende Informationen:
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie der Hundesteuersatzung (PDF herunterladen) entnehmen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich