Hundesteuer; Anmeldung eines Hundes

Mit diesem Online-Dienst können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Sie Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend machen wollen.

Anmeldepflicht:

Anmeldepflichtig sind Hunde ab einem Lebensalter von vier Monaten.

Steuersatz:

  • Die Steuer beträgt ab 2024 für jeden für den ersten Hund 90,00 EUR und für jeden weiteren Hund 120,00 EUR im Jahr.
  • Für Kampfhunde im Sinne des § 6 der städtischen Hundesteuersatzung beträgt die Steuer 500,00 EUR. Kampfhunde der Kategorie I sind nicht zulassen.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten. Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Weiterführende Informationen:

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie der Hundesteuersatzung (PDF herunterladen) entnehmen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich