Gaststättenerlaubnis - Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung (z. B. für Vereinsfeste) eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Auskünfte darüber und weitere Hinweise zur Gestattung erhalten Sie im Rathaus.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich