Schülerbeförderung

Für die notwendige Schülerbeförderung zu öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen

sowie zu  öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien und Berufsfachschulen  werden die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.
Die genauen Voraussetzungen und den Verfahrensablauf  finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Landsberg am Lech (https://www.landkreis-landsberg.de/komxpress/schuelerbefoerderung)

Für Gastschüler mit einer Zuweisung nach Art. 43 Abs. 1 BayEUG werden keine Fahrtkosten erstattet.
Bei Zuweisungen nach Art. 43 Abs. 2 BayEUG, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Weitere Hinweise:

Bei genehmigten Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges wird der Fahrausweis ohne weitere Mitteilung direkt an das Sekretariat der Schule versandt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich