Schülerbeförderung
Für die notwendige Schülerbeförderung zu öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen
sowie zu öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien und Berufsfachschulen werden die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.
Die genauen Voraussetzungen und den Verfahrensablauf finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Landsberg am Lech (https://www.landkreis-landsberg.de/komxpress/schuelerbefoerderung)
Für Gastschüler mit einer Zuweisung nach Art. 43 Abs. 1 BayEUG werden keine Fahrtkosten erstattet.
Bei Zuweisungen nach Art. 43 Abs. 2 BayEUG, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Weitere Hinweise:
Bei genehmigten Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges wird der Fahrausweis ohne weitere Mitteilung direkt an das Sekretariat der Schule versandt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich