Hund; Ausstellung eines Negativzeugnisses

Mit diesem Onlineformular können Sie die Ausstellung eines befristeten oder unbefristeten Negativzeugnisses gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) für Ihren Hund beantragen.

Dieses Negativzeugnis ist notwendig bei Kampfhunden der Kategorie 2 gemäß § 1 Abs. 2 Bayerische Kampfhundeverordnung (KampfhundeVO).

Nach der Anmeldung Ihres Hundes über dieses Formular findet eine Einzelfallprüfung statt. Wir kommen hierzu auf Sie zu.

Im Anschluss an diese Prüfung können zwei Arten von Negativzeugnissen ausgestellt werden:

  • befristetes Negativzeugnis (bei Hunden bis zum Alter von 18 Monaten) - Gebühr 55,00 Euro
  • unbefristetes Negativzeugnis (bei Hunden ab einem Alter von 18 Monaten) - Gebühr 55,00 Euro 

Notwendige Dokumente:

  • Kontaktdaten des aktuellen Hundehalters - Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse
  • aktuelles Foto des Hundes – Frontansicht
  • aktuelles Foto des Hundes – Seitenansicht
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Gebühr 13,00 €)
  • Chip-Nummer
  • Nachweis des Vorbesitzers oder Züchters mit Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • ab dem 18. Lebensmonat Wesenstest vom Gutachter

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich