Plakatierung; Erlaubnis

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum z.B. für Veranstaltungen geht über den üblichen Gemeingebrauch hinaus und ist genehmigungspflichtig. Die Modalitäten für unser Gemeindegebiet sind in der gemeindlichen Plakatierungsverordnung vom 28.03.2019 geregelt. Eine Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung kann lediglich für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen gewährt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bis 1 Woche 20 Euro
  • Jeder weitere Tag 2 Euro

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich