Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen für Ortsstraßen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan mit Darstellung der betroffenen Fläche
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Einweisungsformular für die Abnahme der öffentlichen Flächen
- Bei Aufgrabungen ist zusätzlich eine Trassenauskunft bei den jeweiligen Leitungsträgern einzuholen und nachzuweisen
- Nachweis über eine MVAS 99 Schulung (RSA 21)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Betrag gestaffelt nach Dauer und Art der Sperrung
- Zwischen 30 Euro und 300 Euro
Weitere Hinweise:
Werden zusätzlich öffentliche Flächen z. B. für das Aufstellen von Containern benötigt, beantragen Sie bitte zusätzliche eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich