Erstattung für Schülerfahrkarten

Sofern Sie die nachstehenden Kriterien erfüllen können Sie über dieses Formular eine gemeindlichen Erstattung (25 %) der Kosten von Schülerfahrkarten beantragen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Der/Die Schüler/in darf nicht der Kostenfreiheit des Schulweges unterliegen (also ab der 11. Klasse Gymnasium oder bei Besuch der FOS).
  • Kein eigenes Einkommen.
  • Eine Erstattung kann nur für Monate erfolgen, in denen tatsächlich Schulbetrieb herrscht (d. h. nicht für August)
  • Vorlage der abgelaufenen Fahrkarten (im Original) zusammen mit einer aktuellen Schulbescheinigung.
  • Erstattungsanträge sind bis spätestens 31.12., nach Beendigung des Schuljahres, zu stellen.

Die Genehmigung gilt jeweils für ein Schuljahr. Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich neu zu stellen.

Alternativ können Erstattungen von Fahrtkosten beim Landratsamt Eichstätt beantragt werden. Genauere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Eichhstätt, Telfonnummer: 08421 / 70-341 oder im Internet erhalten.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vorlage der abgelaufenen Fahrkarten (im Original)
  • Aktuelle Schulbescheinigung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren erhoben.

Bitte beachten!

Bei der Frage nach dem Grund des Anspruchs wählen Sie bitte "Ausnahmefall nach ..." und geben in dem sich öffnenden Feld "gemeindliche Förderregelung" ein

Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Anmeldung fortfahren

Falls Sie kein BayernID-Konto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich