Anmeldung zur Eheschließung
Eine Eheschließung melden Sie in Wörthsee bitte direkt beim Standesamt an.
standesamt-friedhof@woerthsee.de
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
- Abschrift aus dem Geburtenregister: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! Nicht älter als 6 Monate.
- Erweiterte Meldebescheinigung: Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! Nicht älter als 6 Monate.
- Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).
Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:
- beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
- Angaben zu allen vorhergehenden Ehen: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
- Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).
Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:
- beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.
- rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
- Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Lebenspartnerschaft(en) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
- Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Aufhebungsurteile).
Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:
- Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Neu ausgestellte Urkunde(n), erhältlich beim Geburtsstandesamt, mit Angabe beider Elternteile.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• In der Regel zwischen € 55,00 und € 115,00, abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen.
• Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung
Weitere Hinweise:
Vor der Anmeldung zur Eheschließung empfiehlt sich die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind.
Insbesondere, falls eine*r der Eheschließenden
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
- vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich