Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein (Mindestalter 10 Jahre): Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers

Hinweis:  Zur Ausstellung des Fischereischeines ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

Folgende Unterlagen müssen dabei im Original vorgelegt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erstbeantragung: Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung im Original sowie ein aktuelles Passbild

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Erstausstellung Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
  • Verlängerung Fischereischein auf 5 Jahre: € 5,00
  • Ausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Ausstellung Jugendfischereischein: € 5,00

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Ausstellung/Verlängerung Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
  • Ausstellung/Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
  • Jugendfischereischein: € 10,00

Weitere Hinweise:

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich