Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein (Mindestalter 10 Jahre): Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers
Hinweis: Zur Ausstellung des Fischereischeines ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
Folgende Unterlagen müssen dabei im Original vorgelegt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Erstbeantragung: Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung im Original sowie ein aktuelles Passbild
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Erstausstellung Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
- Verlängerung Fischereischein auf 5 Jahre: € 5,00
- Ausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Ausstellung Jugendfischereischein: € 5,00
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:
- Ausstellung/Verlängerung Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Ausstellung/Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
- Jugendfischereischein: € 10,00
Weitere Hinweise:
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich