Schwerbehindertenparkausweis
Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:
- Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
- Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (oranger Parkausweis)
Eine persönliche Abholung des Schwerbehindertenparkausweises ist im Falle des blauen Parkausweises zwingend notwendig.
Hinweise zum blauen Parkausweis:
Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
- Blinde (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
- Contergan-Geschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen
(z. B. Amputation beider Arme)
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Die ausstellenden Behörden (Gemeinden) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayer Familie und Soziales gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.
Hinweise zum orangen Parkausweis:
Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
• Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa sowie vergleichbaren Einschränkungen mit Einzel-GdB 60
• Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) oder vergleichbaren Einschränkungen mit
Einzel-GdB 70.
Diese Parkerleichterung ist deutschlandweit gültige.
Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
• Schwerbehindertenausweis des Zentrum Bayern Familie und Soziales
• Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Ergänzung zum blauen Parkausweis:
Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich