Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Trinkwasser, welches zu nicht abwasserrelevanten Prozessen (z.B. Gartenbewässerung) auf dem Grundstück verwendet wird, kann auf Antrag des Grundstückseigentümers von der Abwassermenge abgesetzt werden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch geeichte Funkwasserzähler des Marktes Zusmarshausen.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Grundgebühr des Nebenzählers beträgt jährlich 12,00 € (netto).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich