Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Über dieses Formular zeigen Sie Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an.

Änderungen der Anlage können sein:

  • Eine Änderung der Lage: Änderung der räumlichen Beziehung einer Anlage zu ihrer Umgebung.
  • Eine Änderung der Beschaffenheit: Ersatz, Veränderung oder zusätzliche Errichtung von Teilen der Anlage (Maschinen, Geräte, etc.)
  • Die Änderung des Betriebes: Verfahrenstechnische Änderungen mit Auswirkungen auf die eingesetzten Stoffe, die Neben-, Zwischen bzw. Endprodukte, die Emissionen bzw. Immissionen von Lärm, eingesetzte Energieträger, Änderungen der Betriebszeiten und der Anlagenkapazität.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung des Betriebsgrundstückes und des Standortes der Anlage)
  • Anlagen- und Betriebsbeschreibung (z.B. techn. Daten zu Maschinen)
  • Fließbildschema der einzelnen Anlagenteile mit Kennzeichnung aller Emissionsquellen
  • Maschinenaufstellungsplan
  • Angaben zu wesentlichen Emissionsquellen (Luft, Erschütterungen, Lärm, Licht)
  • Angaben zu Abfällen und Abwasser
  • Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Angaben zur Entsorgung der Abfälle
  • Sonstige Dokumente

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die anfallenden Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung der Anzeige einer Änderung (vgl. Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.8).

Weitere Hinweise:

  • Falls die dem Antrag beigefügten Dokumente Betriebsgeheimnisse beinhalten, geben sie dies bitte auf der letzten Seite des Formulars an.
  • Die Anzeige einer Änderungsmaßnahme kann nur nach § 15 BImSchG erfolgen, wenn die negativen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG beschriebenen Schutzgüter offensichtlich gering sind. Anderenfalls ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zu beantragen.


Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich