Antrag auf Sperrzeitverkürzung

Wenn eine Gaststätte oder Diskothek betrieben wird, müssen die Vorschriften zur Sperrzeitregelung eingehalten werden. Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verkürzt werden.

Mit diesem Onlineformular können Sie einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung gem. § 11 Gaststättenverordnung (GastV) stellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
  • Dieser Antrag ist nicht für Spielhallen zu verwenden, denn für diese gilt eine Sperrzeit, die grundsätzlich täglich um 03:00 beginnt und um 09:00 endet (vgl. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Gesetz der Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland).

Login mit Mein Unternehmenskonto

Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich