Bestätigung - Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Messen)

Für die Veranstaltung eines Marktes für gewerbliche Anbieter und von Messen und Ausstellungen kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) eine Bestätigung der Teilnahme erstellt werden.
Mit diesem Onlineformular kann für folgende Veranstaltungen eine Bestätigung der Teilnahme beantragt werden:

  • Messe (§ 64 GewO)
  • Ausstellung (§ 65 GewO)
  • Großmarkt (§ 66 GewO)
  • Wochenmarkt (§ 67 GewO)
  • Spezialmarkt (§ 68 Abs. 1 GewO)
  • Jahrmarkt (§ 68 Abs. 2 GewO)
  • Volksfest (§ 60 d GewO)

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Mit der behördlichen Festsetzung sind bestimmte Marktprivilegien verbunden. So werden z.B. regelmäßig die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (z.B. Gewerbeanzeige) und zum Reisegewerbe (z.B. Reisegewerbekartenpflicht) nicht angewendet, es gelten im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeiten außerhalb des Ladenschlussgesetzes und Ausnahmen von Regelungen zum Sonn- und Feiertagsrecht.

Login mit Mein Unternehmenskonto

Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich