Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Gemäß § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die geplante Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage umgehend anzuzeigen.

Der Anzeige sind Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um den sich aus § 5 Abs. 3 und 4 BImschG ergebenden Pflichten zur Beseitigung von Boden- und Wasserverschmutzungen und zur Abfallentsorgung nachzukommen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung des Betriebsgrundstückes und des Standortes der Anlage)
  • Anlagen- und Betriebsbeschreibung (z.B. techn. Daten zu Maschinen)
  • Fließbildschema der einzelnen Anlagenteile mit Kennzeichnung aller Emissionsquellen
  • Maschinenaufstellungsplan
  • Angaben zu wesentlichen Emissionsquellen (Luft, Erschütterungen, Lärm, Licht)
  • Angaben zu Abfällen und Abwasser
  • Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Angaben zur Entsorgung der Abfälle
  • Sonstige Dokumente

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die anfallenden Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung der Betriebseinstellung (vgl. Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.8.1.1.).

Weitere Hinweise:

  • Die Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzuzeigen, ist gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 BImSchG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu € 10.000 geahndet werden kann (§ 62 Abs. 4 BImSchG).

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich