Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit
Wenn eine Gaststätte oder Diskothek betrieben wird, müssen die Vorschriften zur Sperrzeitregelung eingehalten werden. Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert werden.
Mit diesem Onlineformular können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit gem. § 8 Abs. 2 Bayerische Gaststättenverordnung stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Hinweise:
- Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Dieser Antrag ist nicht für Spielhallen zu verwenden, denn für diese gilt eine Sperrzeit, die grundsätzlich täglich um 03:00 beginnt und um 09:00 endet (vgl. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Gesetz der Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland).
Kontakt:
Stadt Amorbach
Tobias Laske
Kellereigasse 1
63916 Amorbach
Internet: https://www.amorbach.de
Telefon: 09373/209-22
Telefax: 09373/209-2922
E-Mail: tobias.laske@stadt-amorbach.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich