Ausnahmegenehmigung zum Parken
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
- in Fußgängerbereichen
Für die Ausnahmegenehmigung ist ein Parkausweis erforderlich. Dieser ist jeweils auf ein Kennzeichen beschränkt. Das Parken ist nur auf den im Parkausweis festgelegten Bereich zulässig.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Gebühr je Parkausweis richtet sich nach der Gültigkeit der Genehmigung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich