Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Die Besteuerung erfolgt jährlich. Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird.

Hunde, welche direkt in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal sowie in Bad Griesbach-Therme gehalten werden, werden wie folgt besteuert:

erster Hund: € 35,00
zweiter Hund: € 60,00
jeder weitere Hund: € 85,00


Hunde im Außenbereich von Bad Griesbach i. Rottal werden wie folgt besteuert:

erster Hund: € 25,00
zweiter Hund: € 45,00
jeder weitere Hund: € 65,00


Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt bei:

 -        Hunden, die in Einöden gehalten werden (als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist) ,

-        Hunden, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 01. März 1983 (FN BayRS 792-2-E) mit Erfolg abgelegt haben


Die Ermäßigung gilt nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen.

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen. Weitere Auskünfte können bei Helena Schmidt telefonisch (08532 792-17) oder persönlich erfragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
  • Sonstige Dokumente (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich