Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Planausschnitt
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Zwischen 25,00 € und 180,00 € abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung
Weitere Hinweise:
Für das Aufstellen und die Absicherung der Verkehrseinrichtung ist die im Antrag eingetragene zuständige Person verantwortlich. Verkehrszeichen werden nicht von der Stadt Bad Griesbach ausgegeben oder gar aufgestellt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich