Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Derzeit werden für Brauchtumsfeuer keine Gebühren erhoben, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
Merkblatt:
- Das Merkblatt für das ordnungsgemäße Durchführen bzw. Abbrennen von Brauchtumsfeuern und Offenen Feuern im Freien finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich