Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG). Der vorübergehende Ausschank von Alkohol aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereinsfest, Altstadtfest, Straßenfest etc.), kann nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.

Benötigte Unterlagen: 

  • Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
  • Lageplan
  • Preisliste

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise

Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen. Verspätet eingehende Anträge werden abgelehnt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dann nicht mehr möglich.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich