Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG). Der vorübergehende Ausschank von Alkohol aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereinsfest, Altstadtfest, Straßenfest etc.), kann nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
- Lageplan
- Preisliste
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise
Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen. Verspätet eingehende Anträge werden abgelehnt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dann nicht mehr möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich