Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Die Verfahrensweise für den Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten Wassermenge
(Gartengießwasser) hat der Gemeinderat wie folgt festgelegt:

  1. Der Nachweis ist durch einen von der Gemeinde Hitzhofen bereitgestellten Wasserzähler zu führen.
  2. Für die Bereitstellung der Messeinrichtung ist eine jährliche Grundgebühr von 20,-- € (bzw. anteilig) zu entrichten.
  3. Vor dem Einbau der Wasseruhr durch einen geeigneten Installationsbetrieb ist der Standort im Leitungssystem mit der Gemeinde Hitzhofen abzustimmen. Nach der Installation erfolgt eine Abnahme.
    Das über den Gartenzähler laufende Wasser wird nicht zur Abwassergebührenberechnung herangezogen. Zurzeit beträgt die Abwassergebühr je cbm 1,54 € in Hitzhofen bzw. 3,40 € in Hofstetten.
    Ein Befüllen eines Schwimmbeckens/Pools über den Gartenzähler ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass das Wasser beim Ablassen des Pools nicht in den Kanal eingeleitet wird.
    Eine Versickerung auf dem eigenen privaten Grundstück ist unter folgenden Bedingungen möglich:
    1. Der Chlorgehalt des Wassers darf 0,05 mg/l nicht übersteigen.
    2. Breitflächige Versickerung über den Oberboden: z. B. maßvolle, d. h. langsame Versickerung über die
    Wiese, Rasenbewässerung, Pflanzen gießen
    3. Die Versickerung über Rigolen und Sickerschächte muss ausgeschlossen sein.
    Die Gemeinde behält sich vor, Stichproben durchzuführen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis eines quaifizierten Installationsbetriebes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • jährliche Grundgebühr von 20 € (bzw. anteilig)

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich