Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Die Verfahrensweise für den Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten Wassermenge
(Gartengießwasser) hat der Gemeinderat wie folgt festgelegt:

  1. Der Nachweis ist durch einen von der Gemeinde Hitzhofen bereitgestellten Wasserzähler zu führen.
  2. Vor dem Einbau der Wasseruhr durch einen geeigneten Installationsbetrieb ist der Standort im Leitungssystem mit der Gemeinde Hitzhofen abzustimmen. Nach der Installation erfolgt eine Abnahme.
  3. Bei Neubeantragung und beim Wechsel (nach Ablauf der Eichzeit) des Gartenzählers berechnet die Gemeinde eine Gebühr in Höhe von 150,-- € (inkl. eventuell anfallender Steuer). Hierfür erhalten Sie eine separate Rechnung von der Gemeinde.

Das über den Gartenzähler laufende Wasser wird nicht zur Abwassergebührenberechnung herangezogen. Seit dem 01.01.2026 beträgt die Abwassergebühr je cbm 2,25 € in Hitzhofen bzw. 4,91 € in Hofstetten.

Ein Befüllen eines Schwimmbeckens/Pools über den Gartenzähler ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass das Wasser beim Ablassen des Pools nicht in den Kanal eingeleitet wird.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis eines qualifizierten Installationsbetriebes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • einmalig 150,-- €

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich