Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Mit diesem Onlineformular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung angezeigt werden (nach Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung beantragt werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG).
Wer eine öffentliche Veranstaltung (Vereinsfeste, Veranstaltungen in Gaststätten, etc.) in Lenggries durchführen will, hat dies der Gemeinde Lenggries mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Erfahrungsgemäß reicht die gesetzliche Vorgabe von einer Woche für die Prüfung nicht aus.
(Groß-)Veranstaltungen, ungefähr ab 1000 Personen, sind frühzeitig (mindestens 3 Monate vorher) beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung mit diesem Onlineformular zu beantragen.
Für folgende Veranstaltungen kann -- keine Erlaubnis beantragt werden:
- Motorsportliche Veranstaltungen
- Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (KFZ-Straßenrennen)
Für diese Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltungsbehörde; Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
- Haftpflichtversicherung des Veranstalters
- Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
- Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Auftragsbestätigung
- ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
- Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
- Schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Veranstaltungsanzeigen: 10,00 € (Niederschriftsgebühr)
- Für Großveranstaltungen wird die Gebühr je nach Verwaltungsaufwand bemessen (30,00 € - 1.250,00 €)
Weitere Hinweise:
- Bei geplantem Alkoholausschank ist -- eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
- Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
- Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt Lenggries).
Zuständige Sachbearbeiter:
Helmut Potsatda, +49 8042 5008-120, h.potstada@lenggries.de
Annalena Gerg, +49 8042 5008-121, a.gerg@lenggries.de
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich