Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Befreiungsantrag
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen € 15,00 und € 125,00
Weitere Hinweise:
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Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes sind insbesondere:
Es muss sich um einen Einzelfall handeln. Generelle Befreiungen sind nicht zulässig.
Es soll eine besondere Härte im Einzelfall vermieden werden.
Es darf nicht die Gefahr einer Aushöhlung des Feiertagsschutzes bestehen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich