Erstattung Schulwegkosten
Mit diesem Formular können Sie die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (Buskosten) für Ihr minderjähriges Kind oder sich selber beantragen.
Der Antrag gilt für Grund- und Mittelschüler, sowie die Schüler der Berufsorientierungsklasse der Berufsschule I in Mühldorf a. Inn.
Für alle weiteren Schularten ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn zuständig.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bei Schülern
- der Jahrgangsstufe 1 bis 4 muss mehr als 2 km betragen
- ab der Jahrgangsstufe 5 muss mehr als 3 km betragen - Eine dauernde Behinderung des Schülers liegt vor
- Der Schulweg wurde als besonders gefährlich oder beschwerlich eingestuft
Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen und muss bis spätestens 15.06. im Rathaus eingehen. Zudem können Sie eine Kopie bei der Schule abgeben.
Für die Antragstellung werden folgende Dokumente benötigt:
• Passfoto für den Fahrausweis
• Bei andauernder Behinderung: Kopie des Behindertenausweises
Der Antrag ist kostenlos.
Hinweis:
Nach Genehmigung des Antrages wird die Fahrkarte ohne weitere Mitteilung an die Schule versandt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich