Hund abmelden
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund abmelden. Nach der Online-Abmeldung und -Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem geänderten Steuerzeitraum.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Hundesteuer um eine Jahresaufwandssteuer (§ 5 Hundesteuersatzung) handelt. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzung nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt wird (§ 4 Abs. 1 Hundesteuersatzung).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis zum Abmeldegrund (Hund verstorben, Hund an neuen Halter abgegeben, etc.)
Bitte denken Sie an eine zeitnahe Rückgabe der Hundemarke (gerne per Post).
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich