Herzlich Willkommen im Bürgerservice-Portal der Gemeinde Niederviehbach
Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.
Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.
Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.
Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Einwohnermeldeamt – wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Abmeldung ins Ausland
- Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
- Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln
- Briefwahlantrag
- Eheurkunde
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erlaubnis zur Plakatierung
- eSEPA-Mandat
- Fischereischein
- Führungszeugnis
- Gastschulantrag
- Geburtsurkunde
- Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
- Gewerbezentralregister
- Hund abmelden
- Hund anmelden
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Meldebescheinigung
- Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
- Selbstauskunft
- SEPA-Mandat
- Statusabfrage Ausweis
- Sterbeurkunde
- Übermittlungssperren
- Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO
- Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
- Wohnsitzanmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung